Zwei Dokumente des Europarats

Der Europarat hat zwei zentrale Texte zu diesem Thema vorgelegt. Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten bezieht sich auf Gruppen als solche. Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen konzentriert sich dagegen auf die Sprachen dieser Gruppen.

Beide Dokumente ergänzen einander, regeln aber unterschiedliche Bereiche. Das Rahmenübereinkommen legt fest, wie Gruppen behandelt werden sollen. Die Charta befasst sich damit, wie ihre Sprachen geschützt und gefördert werden können. Pflichten gegenüber Gruppen mit eigener kultureller und sprachlicher Identität ergeben sich somit nicht allein aus dem nationalen Recht.

Daten auf einen Blick

Ratifiziert bedeutet, dass ein Staat ein Dokument förmlich annimmt und sich verpflichtet, es anzuwenden. Das Rahmenübereinkommen hat Deutschland 1997 ratifiziert, in Kraft ist es seit 1998. Die Charta wurde 1992 vom Europarat beschlossen, Deutschland ratifizierte sie 1998, und seit dem 1. Januar 1999 gilt sie hierzulande.

Sprachen und Minderheiten in Deutschland

In Deutschland sind vier nationale Minderheiten anerkannt, darunter die Dänen, die Friesen und die Sorben. Ihre Sprachen stehen unter dem Schutz der Charta. Hinzu kommt das Niederdeutsche, das in Deutschland den Status einer Regionalsprache hat.

Diese Unterscheidung ist wichtig, denn Regionalsprachen und Minderheitensprachen sind nicht dasselbe. Regionalsprachen sind an ein Gebiet gebunden, Minderheitensprachen an die Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Dasselbe Dokument kann deshalb sowohl die Sprache einer anerkannten Minderheit als auch eine Sprache erfassen, die in einer bestimmten Region gesprochen wird.

Wer ist zuständig?

Für den Schutz und die Förderung der Sprachen sind in Deutschland vor allem die Länder verantwortlich, daneben auch der Bund. Das ergibt sich aus der föderalen Ordnung, nach der viele Fragen der Kultur und Bildung in die Zuständigkeit der Länder fallen. Konkrete Maßnahmen können sich daher von Region zu Region unterscheiden.

Die Umsetzung wird international begleitet. Deutschland legt dem Europarat regelmäßig Berichte zur Anwendung der Charta vor. So wird auch von außen betrachtet, wie Deutschland seine Verpflichtungen erfüllt. Dieses Berichtsverfahren sorgt dafür, dass das Thema über die Ratifikation hinaus regelmäßig auf der Tagesordnung steht.

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Wie sich das im Alltag zeigt, schildern die Beiträge über die Sorben, die Friesen und die dänische Minderheit in Südschleswig. Wie Sprache an Kinder weitergegeben wird, behandelt ein eigener Text.