Die dänische Minderheit in Südschleswig
Am 29. März 1955 wurden auf dem Petersberg bei Bonn zwei parallele Erklärungen unterzeichnet. Sie prägen bis heute den Umgang mit dem Thema Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland.
Was sind die Bonn-Kopenhagener Erklärungen?
Bundeskanzler Konrad Adenauer und der dänische Ministerpräsident Hans Christian Hansen unterzeichneten die Erklärungen am 29. März 1955 auf dem Petersberg bei Bonn. In diesen zwei parallelen Regierungserklärungen sicherte jeder Staat der jeweiligen Minderheit Schutz zu: Bonn der dänischen Minderheit, Kopenhagen der deutschen Minderheit in Dänemark.
Beide Regierungen sagten zu, die Angehörigen der Minderheiten vor Diskriminierung zu schützen und ihre Zugehörigkeit nicht zu überprüfen. Der Staat prüft also nicht, wer sich als Däne oder als Deutscher verstehen darf. Dahinter steht der Grundsatz, dass die Zugehörigkeit zu einer Minderheit auf einer freien Entscheidung beruht.
Südschleswig als Bezugsraum
Südschleswig liegt im Norden Deutschlands an der Grenze zu Dänemark. Für die dort lebende dänische Minderheit legten die Erklärungen von 1955 Regeln fest. Die Unterzeichnung war damit kein abstrakter diplomatischer Akt, sondern eine Antwort auf die Lebenssituation der Menschen beiderseits der Grenze.
Weil Identität in einer Grenzregion den Alltag prägt, hatte der Grundsatz der freien Wahl hier eine ganz praktische Bedeutung. Jeder entschied selbst, ob er zur Minderheit gehören wollte. Auf der anderen Seite der Grenze galt dasselbe: Auch die deutsche Minderheit in Dänemark fiel unter die Abmachung.

Schulen und Sprache
Die Erklärungen betrafen auch das Schulwesen. Die weiterführenden Schulen der dänischen Minderheit erhielten damals die deutsche Anerkennung. Damit wurden diese Einrichtungen Teil des anerkannten Bildungssystems und waren nicht länger nur eine Initiative der Gemeinschaft.
Heute fällt die dänische Sprache zudem unter die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Die Minderheit ist somit auf nationaler und europäischer Ebene geschützt.
Wie werden die Erklärungen eingeordnet?
Häufig werden die Erklärungen als Erfolgsmodell der Minderheitenpolitik beschrieben. Darstellungen aus dem Umfeld der Minderheit selbst zufolge wurde die Erklärung dort allerdings erst im Laufe der 1960er Jahre vollständig akzeptiert. Die Unterzeichnung durch die Regierungen 1955 bedeutete also noch keine allgemeine Zustimmung.
Für eine differenzierte Einordnung ist diese Zeitspanne wichtig. Die Unterzeichnung des Dokuments und seine Akzeptanz durch die Betroffenen sind zwei getrennte Schritte, zwischen denen einige Jahre liegen. Die Bezeichnung Erfolgsmodell beschreibt deshalb das Ergebnis eines langen Prozesses und nicht einen einzelnen Tag.